Denkmalpflege trifft auf Zukunft

Der Friedhof mit "Vollbelegung" wird im 21. Jahrhundert vom Friedhof als Naherholungsraum mit Parkcharakter abgelöst

Die Kriterien für die Neuvergabe von Grabplätzen auf dem Heidelberger Bergfriedhof müssen dringend der neuen Situation auf Deutschlands Friedhöfen angepasst werden. Das Bild des Bergfriedhofs hat sich in den letzten 10 Jahren gravierend zum Negativen hin verändert!

Die durch Rückgabe des Nutzungsrechts entstandenen Lücken konnten in den letzten Jahren bei weitem nicht durch Neuvergabe des Nutzungsrechts geschlossen werden. Es ist so mit den Jahren der Eindruck entstanden, dass die Grabanlagen auf dem Bergfriedhof in vielen Bereichen planlos im Gelände verstreut sind und – wie mittlerweile zu hören ist, “jetzt auch schon die Toten den Friedhof verlassen haben”. Friedhofsbesucher verstört das unbehagliche Bild von lückenhaften Grabreihen und im Gelände verstreuten Grabanlagen.

Dem Heidelberger Bergfriedhof als (ehemaligen) Parkfriedhof ist die planlose Grabvergabe nach dem Motto “gerne was der Kunde wünscht – egal wo” nicht mehr zuzumuten!! Diese Praxis wird sich in naher Zukunft böse rächen, wenn dann über eine generelle Umgestaltung (und damit verbunden womöglich Umbettungen) nachgedacht werden muss.

Die gültige Vergabepraxis erlaubt, dass in diesem Moment schon wieder eine zusammenhängende Grünfläche durch die Vergabe eines Grabes auf mindestens 25 Jahre – wahrscheinlich aber länger – “blockiert” wird und der Rest der Grünfläche als große Lücke empfunden wird.

Es muss HEUTE damit begonnen werden, ein Konzept zu erarbeiten und bis zu seiner Umsetzung muss ein “Notplan” in Kraft treten!! Andernfalls ist das Bild des Bergfriedhofs auf lange Zeit zerstört!!

Keiner möchte auf einem Friedhof beerdigt werden, der den Eindruck macht, er befinde sich in Auflösung. Flächen mit Grabanlagen und Freiflächen müssen sich harmonisch zusammenfügen.

Bereiche mit Grabanlagen lösen Ruhezonen mit Bank/Bänken ab – niedere Gehölze als Abtrennung können eine “geborgene” Atmosphäre schaffen. Dabei können Grabanlagen großzügig freies Umfeld beanspruchen – doch immer muss der freie Raum um Grabanlagen als der Grabanlage zugehörig empfunden werden und nicht als Lücke. Frei werdende Grabstellen im Umfeld von historischen Grabanlagen im Verbund (Ensembles) sollten nicht neu vergeben werden. So werden diese Bereiche als eine Einheit empfunden (nicht: neu/alt/Lücken). Des weiteren sollten Flächen für besondere Bestattungen reserviert werden (wie z. Zeit schon in der Urnenwand des Krematoriums).

VERBUND ist das Zauberwort! Der Bergfriedhof wird wieder zum Parkfriedhof, wenn viele kleine Bereiche (Grabanlagen / Ruhe- bzw. Kommunikationszonen (Bänke) / Rasenflächen / Gehölzzonen / Blumeninseln (Luxus!) / Installationen (z. B. “Trauergarten”) sich in HARMONIE zu einem Friedhofspark zusammenfügen.

Der Notplan muss lauten: die Vergabe der Grabstellen muss den Mitarbeitern des Friedhofsamtes AB SOFORT ermöglichen, Grabstellen mit dem oben angedachten Hintergrund bezüglich zukünftiger Friedhofsgestaltung zu vergeben. Voraussetzung ist, dass die Mitarbeiter das o. g. Konzept nachvollziehen können – und in der Lage sind, bei Vergabe der Grabstellen die Gesprächsführung dem Konzept “anzupassen”!

Der Heidelberger Bergfriedhof ist in seiner Anlage einmalig – die Vergabe der Grabplätze muss diesem Umstand unbedingt angepasst werden – das haben der Friedhof und die vielen Personen verdient, die seit über 160 Jahren an der Erhaltung und Pflege der Grundstrukturen beteiligt waren und sind!